TREUHAND|SUISSE will mehr Präsenz in der Öffentlichkeit zeigen, und zwar bei politischen Themen, die den Verband, seine Mitglieder und gegebenenfalls auch deren Kundinnen und Kunden betreffen. Die politische Landschaft, die es zu beobachten gilt, reicht von Steuerrecht, Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsrecht bis hin zu Sozialversicherungen. Auch die Berufsbildung liegt in der Interessenssphäre unseres Verbandes, soweit sie auch die Ausbildungsgefässe zum Treuhänder betrifft.
Förderung der Digitalisierung
Für TREUHAND|SUISSE stellt die Digitalisierung der Unternehmenswelt in erster Linie eine Chance dar. Sie ermöglicht – richtig eingesetzt – eine Vereinfachung bei Verwaltungsabläufen und trägt so zur administrativen Entlastung der KMU bei. So begrüsste der Verband in seiner Vernehmlassungsantwort im Herbst 2022 die Einführung elektronischer Verfahren für alle Steuerpflichtigen in der Mehrwertsteuerverordnung.
Im Eidg. Parlament setzte er sich für das Bundesgesetz für den Einsatz elektronischer Mittel zu Erfüllung von Behördenaufgaben und für das Notariatsdigitalisierungsgesetz ein. Beide wurden in der Sommersession von den Räten verabschiedet. Mit Unterstützung der Präsidentin von TREUHAND|SUISSE, Daniela Schneeberger, überwiesen die Räte auch die beiden Motionen zur Ermöglichung digitaler Unternehmensgründung sowie für ein Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten. Eine von Daniela Schneeberger eingebrachte Motion, die eine Erleichterung der digitalen Buchführung anstrebte, scheiterte jedoch am Ständerat.
Schwergewicht Steuerpolitik
In der Steuerpolitik gab es mehrere schwergewichtige Vorlagen zu behandeln:
Erfolgreich über die Bühne gebracht wurde die Revision des Mehrwertsteuergesetzes. TREUHAND|SUISSE nahm im Herbst 2023 im Detail Stellung zu den Änderungen, welche noch im gleichen Jahr im Parlament behandelt wurden. Der Verband hatte die Anpassungen unterstützt, die zu einer Vereinfachung der Steuererhebung führen. Die Teilrevision konnte in der Sommersession 2023 verabschiedet werden.
Obwohl TREUHAND|SUISSE grundsätzlich die Absicht des Bundesrats begrüsste, die ungleiche Steuerbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren zu beseitigen, äusserte sie sich anfangs 2023 in der Vernehmlassung skeptisch zur Umsetzung der Individualbesteuerung. Das Bundesgesetz über den steuerlichen Abzug von Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit befürwortete der Verband im Frühjahr 2023 dagegen.
Bei der OECD Mindeststeuer reduzierte sich die Debatte auf die Frage der Aufteilung der neuen Einnahmen aus der Ergänzungssteuer auf Bund und Kantone. TREUHAND|SUISSE vertrat die Auffassung, dass der Anteil der Kantone drei Viertel betragen sollte. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen. TREUHAND|SUISSE nahm dies zum Anlass, um sich auch im Abstimmungskampf einzubringen. Denn die Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer, die am 25. September 2022 knapp vom Volk abgelehnt wurde, hatte gezeigt, dass sich die Wirtschaft zu wenig und vor allem zu spät engagiert hatte, um die komplizierte Vorlage verständlich zu machen. TREUHAND|SUISSE sieht sich als Fachverband in der Pflicht, Steuervorlagen aktiver zu erläutern. Anlass dazu bot die Abstimmung vom 18. Juni 2023 zur OECD Mindeststeuer. Da der Verband noch nie in einer solchen Kampagne aktiv war, diente das Engagement in erster Linie als Testlauf und zur Entwicklung von «Rules of Engagement» in Abstimmungskämpfen. Diese umfassen: Keine Parolenfassung, sondern Konzentration auf die fachliche Erläuterung der Zusammenhänge und der möglichen Auswirkungen, wenn sie die Treuhandbranche und deren Klienten, also die KMU, betreffen.
Für die Erarbeitung der Erläuterungen hat sich der Verband auf das Institut Steuern abgestützt und sein Engagement mit den federführenden Wirtschaftsverbänden koordiniert. Der Beirat, bestehend aus Persönlichkeiten verschiedener Branchen, wurde zur Beurteilung des Engagements und zur kritischen Begleitung beigezogen. Der Rat begrüsste es, dass sich TREUHAND|SUISSE in die Abstimmungsinformation einklinkte. Für die Interessenwahrung der KMU brachte er zwei Forderungen ein:
- Fairness bei den Steuerabzügen, so dass nicht nur Grossunternehmen, sondern auch KMU profitieren
- Die neuen Steuereinnahmen müssen auch tatsächlich in die Standortförderung fliessen
Die Informationen wurden ins Argumentarium übernommen, über die Sektionen an die Mitglieder übermittelt und in einer Medienmitteilung veröffentlicht.
Letztlich lässt sich schwer beurteilen, welche Auswirkungen das Engagement des Verbandes gehabt hat. Zum einen war das Abstimmungsergebnis überaus deutlich, so dass sich nicht sagen lässt, ob die von TREUHAND|SUISSE eingebrachten Erklärungen zusätzlich etwas bewirken konnten. Zum anderen fiel das Feedback aus den Reihen der Sektionen und Mitglieder spärlich aus. Nichtsdestotrotz soll am Vorgehen weiterhin festgehalten werden, komplexe Steuervorlagen der Bevölkerung verständlich zu machen und so auch in der Öffentlichkeit Präsenz zu zeigen. So wird sich das politische Gewicht des Verbands letztlich auch bei den politischen Behörden erhöhen.
Teilerfolg beim Arbeitsgesetz
Dass dies notwendig ist, zeigte sich bei der Durchsetzung der Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes. Die Forderung geht auf die bereits 2016 lancierte Parlamentarische Initiative Graber zurück (16.414 Pa.Iv. Graber, Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle). Nach langem Hin und Her wurde immerhin ein Teilerfolg erzielt. Die jahrelangen Bemühungen der Allianz Denkplatz Schweiz, in der sich TREUHAND|SUISSE zusammen mit anderen Verbänden der Beratungsbranche für das Anliegen engagierte, ergaben eine minimale Lösung für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Treuhänder sowie für die IT-Branche auf Verordnungsstufe. Damit wurde jedoch nur ein kleiner Teil der ursprünglichen Forderungen des Parlaments umgesetzt. Der Ständerat wollte diesen ersten Schritt nicht gefährden und erklärte das Geschäft als erledigt. Es hat sich gezeigt, dass sich ohne die grossen Wirtschaftsverbände unter den Sozialpartnern wenig erreichen lässt und die eigene Kraft noch nicht ausreicht.
Unterstützung von Behörden und Politik
Die Tätigkeit der Institute Steuern sowie Treuhand & Recht umfasst auch die Zusammenarbeit mit der Verwaltung und die Erarbeitung von Expertisen. So etwa im Zusammenhang mit der elektronischen Steuererklärung. Das Institut Steuern nahm auch dieses Jahr am Informationsaustausch mit dem Ausschuss SSK teil und nimmt für TREUHAND|SUISSE auch Einsitz in der e-tax alliance. Dieser Zusammenschluss von Verbänden unterstützt die SSK im Rahmen des Projekts e-Steuererklärung
Das Institut Steuern brachte sich auch 2022/23 wieder stark in den politischen Meinungsprozess ein und bereitete für den Verband Vernehmlassungsantworten vor, wobei jeweils auch das Institut Treuhand & Recht involviert war.